Wann ist ein UFI-Code und eine PCN-Meldung für Kerzen erforderlich?

Aus chemischer Sicht werden Kerzen als “Gemische” auf einem Träger (dem Docht) betrachtet. Daher fallen Kerzen in den Geltungsbereich der Rechtsvorschriften zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP) und der entsprechenden Rechtsvorschriften für UFI-Codes.

Kerzen bestehen hauptsächlich aus ungefährlichem Wachs, das nicht klassifiziert werden muss. Kerzen enthalten in der Regel Duft- und Farbzusätze, von denen einige gefährlich sein können. Wenn die Konzentration hoch genug ist, können Warnhinweise oder Piktogramme erforderlich sein.

Eine Zusammenfassung der CLP-Verordnung

Die CLP-Verordnung verlangt von Herstellern, Importeuren und nachgeschalteten Anwendern von Produkten, die gefährliche Gemische enthalten, einen UFI-Code auf ihren Produktetiketten anzubringen.

Die CLP-Verordnung ist im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gültig. Dazu gehören alle 27 Mitgliedsstaaten sowie Norwegen, Island, Liechtenstein und die Schweiz – für letztere gelten zusätzliche Sonderregeln.

Was ist der UFI (Unique Formula Identifier)?

Der UFI-Code hilft dabei, ein gefährliches Gemisch eindeutig zu identifizieren, so dass die Giftnotrufzentralen schneller die notwendige Erste Hilfe und Beratung leisten können, indem sie eine direkte und eindeutige Verbindung zwischen dem in Verkehr gebrachten Gemisch und den entsprechenden Sicherheitsinformationen herstellen.

UFI-Codes sind immer verschlüsselte Datenformen, so dass unbefugte Dritte keine Informationen über die Zusammensetzung der Mischung erhalten können. Die Zulieferer können den Code also unbesorgt an die Lieferkette weitergeben.

Dieser Code ist mit einer zentralen Datenbank verknüpft, die Sicherheitsinformationen zu jedem gefährlichen Gemisch enthält. Die Möglichkeiten des variablen Online-Codedrucks in Produktionslinien erhöhen die Flexibilität, Vielseitigkeit und Zuverlässigkeit der Produktion und Prozesse der Hersteller.

Wann und wo wird ein UFI-Code angewendet?

Die CLP-Verordnung schreibt vor, dass der UFI-Code auf dem Produktetikett und dem Sicherheitsdatenblatt angegeben werden muss. Der UFI-Code sollte an einer gut sichtbaren Stelle auf dem Etikett aufgedruckt sein (z. B. in der Nähe des Strichcodes oder der Gefahrenpiktogramme).

Es ist wichtig zu beachten, dass sich der UFI-Code immer auf die Mischung im Produkt bezieht. Der UFI-Code muss zum Beispiel nicht geändert werden, wenn sich der Markenname oder das Etikett des Produkts ändert.

Das Gleiche gilt nicht, wenn die Zusammensetzung des Gemischs geändert wird. In diesem Fall ist ein neuer UFI-Code erforderlich und die Änderungen sollten den zuständigen Behörden mitgeteilt werden. Das ist auch notwendig, wenn sich die Zusammensetzung einer gelieferten Mischung ändert.

Ein gefährliches Gemisch kann auch mehrere UFI-Codes haben. Wenn zum Beispiel die Produkte A und B die gleiche Mischung enthalten, sollte jedes “Handelsprodukt” seine eigene UFI haben. Ein und derselbe UFI-Code kann nicht für mehrere Gemische gültig sein.

Wann ist ein UFI-Code nicht erforderlich?

Wenn das SDB kein Gefahrenpiktogramm enthält, das eine Gefahr für den Menschen darstellt, muss kein UFI auf dem Etikett oder Sicherheitsdatenblatt angegeben werden.

Wenn eine Kerze einen sensibilisierenden Duftstoff von mehr als 0,1 % enthält (bei Duftstoffen mit einem speziellen Grenzwert kann der Anteil auch niedriger sein), aber weniger als 1 %, muss auf dem Etikett angegeben werden:

“Enthält (Name der sensibilisierenden Substanz). Kann eine allergische Reaktion hervorrufen.”

In diesem Fall sind jedoch sowohl der UFI-Code als auch die PCN-Meldung nicht erforderlich, da die Kerze nicht als gesundheitsgefährdend eingestuft ist (mit H3… Satz).

Wann ist ein UFI-Code erforderlich?

Für Gemische, die als gesundheitsgefährdend (H3…) oder physikalisch (H2…) eingestuft sind, musst du eine PCN-Meldung einreichen.

Wenn das Produktetikett ein Gefahrenpiktogramm enthält, das eine Gefahr für den Menschen darstellt, muss der UFI auf dem Etikett oder im Sicherheitsdatenblatt angegeben werden.

Wenn eine Kerze insgesamt mehr als 1 % sensibilisierende Duftstoffe enthält, muss sie das Piktogramm mit dem Ausrufezeichen, das Signalwort WARNUNG und den Hinweis “Kann allergische Hautreaktionen hervorrufen” tragen. – und eine Liste der Chemikalien, die zur Einstufung beigetragen haben. In diesem Fall sind sowohl ein UFI-Code als auch eine PCN-Meldung erforderlich.

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